Finanzierung und Förderung:
Ihr Weg zum Traumhaus
Sorgenfrei die Zukunft gestalten
Die selbstgenutzte Immobilie ist gerade heutzutage ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge. Schuldenfrei sichert sie zum Renteneintrittsalter einen erheblichen Teil des Lebensstandards.
Grundlage dafür ist die für Sie passende Baufinanzierung. Die Rückzahlung des Darlehens geschieht über einen sehr langen Zeitraum und sollte daher flexibel aufgebaut sein, um sich den u. U. veränderten Lebensverhältnissen anpassen zu können.
Auch müssen alle Gegebenheiten – anfallende Nebenkosten, Eigenkapital und Eigenleistung, die Möglichkeit der Einbindung öffentlicher Mittel, Zinsbindung, und vieles mehr – geklärt und überprüft werden.
Bei all diesen Fragen kann in aller Regel nur ein unabhängiger Finanzierungsberater helfen. Er hält eine Vielzahl von passenden Angeboten parat. Der Berater hat die Übersicht über den gesamten Markt, kennt alle Fördermöglichkeiten und die Anbieter mit den besten Konditionen. Er hilft von der Planung, der Kostenanalyse, der Bereitstellung der Mittel bis hin zum Einzug in die eigenen vier Wände. Wir arbeiten hier mit namhaften Partnern zusammen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau „Ihrer“ Finanzierung (auch unter Einbindung der staatlichen Fördermaßnahmen).
Bundesweite
Förderprogramme
KfW
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Prgm. 297,298) ohne QNG
Förderung neu gestartet!WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 1,63% eff. Jahreszins (Annuitäten- oder enfälliges Darlehen)
- Kredithöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit
FÖRDERVORAUSSETZUNG
-
Antragsstellung vor Vorhabensbeginn empfohlen*
-
Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
-
Geringer Ausstoß CO2 im Lebenszyklus: Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus”
-
Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
-
Grundsätzlich mit weiteren Förderungen kombinierbar
* Vorhabenbeginn
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
KfW
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Prgm. 297,298) mit QNG
Förderung neu gestartet!WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 1,63% eff. Jahreszins (Annuitäten- oder enfälliges Darlehen)
- Kredithöhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit
FÖRDERVORAUSSETZUNG
-
Antragsstellung vor Vorhabensbeginn empfohlen*
-
Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
-
Einhaltung aller Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium”
-
Bestätigung der Einhaltung der QNG-Anforderungen durch Nachhaltigkeitszertifikat
- Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
- Grundsätzlich mit weiteren Förderungen kombinierbar
* Vorhabenbeginn
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
KfW
Wohneigentum für Familien (Prgm. 300)
Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen Klimafreundliches Wohngebäude ohne QNG:WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Neubau und Erstkauf selbstgenutzer, klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- Maximaler Kreditbetrag bis zu 220.000 €
- (Förderhöhe ist abhängig von Ihrer Situation)
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsstellung vor Vorhabensbeginn* empfohlen
- Selbstnutzung der geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote)
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Haus oder Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind (+10.000 € für jedes weitere Kind)
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Geringer Ausstoß CO2 im Lebenszyklus: Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus”
- Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
* Vorhabenbeginn
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
KfW
Wohneigentum für Familien (Prgm. 300)
Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Neubau und Erstkauf selbstgenutzer, klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- Maximaler Kreditbetrag bis zu 270.000 €
- (Förderhöhe ist abhängig von Ihrer Situation)
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
- Antragsstellung vor Vorhabensbeginn empfohlen
- Selbstnutzung der geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote)
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Haus oder Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind (+10.000 € für jedes weitere Kind)
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Einhaltung aller Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium”
- Bestätigung der Einhaltung der QNG-Anforderungen durch Nachhaltigkeitszertifikat
- Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
KfW
Wohneigentumsprogramm
Programm 124WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Kauf/Bau von selbstgenutztem Wohnraum
- Neubaukosten für: Baugrundstück (Erwerb max. 6 Monate vor Antragseingang bei KfW), Baukosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen
- Kaufkosten für: Kaufpreis, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, Erwerbsnebenkosten
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 4,37% eff. Jahreszins
- Kredithöhe bis zu 100.000 € je Vorhaben
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Wohnraum muss durch Käufer/Bauherren selbst genutzt werden.
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*
* Vorhabenbeginn
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
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KfW
Erneuerbare Energien
Programm 270WAS WIRD GEFÖRDERT?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung, Installation
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
- Förderkredit ab 4,72% eff. Jahreszins
Bis zu 100% Ihrer Investitionskosten - Details
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Privatpersonen sind berechtigt eine Förderung für ihre PV-Anlagen zu stellen, sofern ein Teil des Stroms eingespeist oder verkauft wird. (Einspeisevertrag nicht erforderlich)
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*
* Vorhabenbeginn
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
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Staatliche Förderung
Riester-Förderung
Riester für Ihr EigenheimWAS WIRD GEFÖRDERT?
- Hauskauf oder Neukauf
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Grundzulage
- max. 175€/Jahr
Kinderzulage
- Kind vor 2008 geboren – 185€/Jahr
- Kind in/nach 2008 geboren – 300€/Jahr
Berufseinsteigerbonus
- 200€
- Einzahlungen in diesen Vertrag können in Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Es erfolgt die Prüfung zur Gewährung eines Steuervorteils.
Varianten
- Wohn-Riester-Darlehen (Zulagen für Tilgung des Darlehens werden direkt in Darlehensvertrag gezahlt)
- Riester-Kombi-Kredit (Kombination aus Bausparvertrag mit Wohn-Riester-Darlehen)
- Wohn-Riester-Bausparvertrag (Zulagen werden zur Ansparung der Bausparsumme eingezahlt)
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
- Einzahler von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmeregelungen gem. 1. Link)
- Voraussetzung für volle Zulage:
- Im aktuellen Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in ihren Vertrag einzahlen ODER höchstens 2.100€/Jahr.
- Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen.
- Voraussetzung für Kinderzulage:
- Bezug von Kindergeld
- Voraussetzung Berufseinsteigerbonus:
- Jünger als 25 Jahre bei Berufseinstieg
MEHR INFORMATIONEN
Hinweis
Die Auswahl und Beschreibung der Förderprogramme beziehen sich auf die für unser Leistungsangebot relevantesten Aspekte. Die Auflistung der Förderprogramme sowie dessen Inhalte dienen als Übersicht für Bauinteressierte und gewährleisten weder Aktualität noch Vollständigkeit. Wir verweisen explizit auf die Information bei den jeweiligen Anbietern der Förderprogramme und übernehmen keine Haftung für veraltete oder falsche Angaben auf dieser Website. Aus dieser Übersicht geht kein Anspruch auf die Gewährung einer hier gelisteten Förderung hervor.
Regionale
Förderprogramme
Investitionsbank Berlin
IBB Förderergänzungsdarlehen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte
- Neustrukturierung von Förderungen
- Umschuldungen
- Anschlussfinanzierungen
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
- Individuelles Angebot für bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Inanspruchnahme eines Immobilien-Förderprogramms der IBB
- Investitionsort in Berlin
* Vorhabenbeginn:
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
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Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
- Höhe Grundförderung: 30.000 Euro
- Darlehen: 230.000 Euro
Zusatzförderung
- Darlehen oder Zuschuss, bei –
- Kauf eines bestehenden Objekts
- Haushalten mit Kindern und schwerbehinderten Angehörigen
- Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- Schaffung einer zweiten Wohnung
- etc.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Einkommensgrenzen nach BbgWoFG können um bis zu 100% überschritten werden
- Förderung innerhalb definierter Gebiete
- geeignetes Baugrundstück muss sichergestellt sein
- Selbstnutzung (Hauptwohnsitz) nach Abschluss der Baumaßnahmen für mind. 20 Jahre
- Wohnfläche des Objekts muss angemessen sein
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Finanzierung mit Eigenanteil von 15% an Gesamtkosten
*Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen
- Geeignetes Baugrundstück muss sichergestellt sein
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Selbstnutzung (Hauptwohnsitz) nach Abschluss der Baumaßnahmen für mind. 20 Jahre
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
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ANWENDUNGSBEISPIEL
Land Niedersachsen
Wohnraumförderung – Eigentumsförderung
WAS WIRD GEFÖRDERT
- Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
-
bis zu 50.000 Euro
-
Die Beträge erhöhen sich
-
für jedes Kind 5.000 Euro
-
für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderung 5.000 Euro
-
für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Person mit Behinderung ein Zuschuss i.H.v. 2.000 Euro
-
(Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 60.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.)
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Einkommensgrenzen – Neubau/Erstbezug:
- Baugebiet Mietenstufe 1+2 – §3 Abs. 2 NWoFG
- Baugebiet Mietenstufe 3 – §7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG
- Erwerb Wohnraum – §7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG
- Erwerb Wohnraum in Fördergebiet – §7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG
- derzeitige Wohnverhältnisse unzureichend
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit (gewisse Beträge für Lebensunterhalt müssen erreicht werden)
- Grundstück muss sichergestellt sein
- Finanzierung mit 15% Eigenanteil an Gesamtkosten
- Förderzusage vor Vorhabenbeginn* erforderlich
- Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung (Spezifikation s. Link)
- In dem Wohngebäude dürfen sich maximal zwei Wohnungen befinden.
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
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Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Selbstgenutztes Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen)
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
Höhe Grundförderung:
50.000€ / im Haushalt lebendem, zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährigem Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Höhe Zusatzförderung:
- Haushalt mit geringem Einkommen gem. Sächsischer Einkommensgrenzen-VO: 30.000€
- Für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung: 15.000€
FÖRDERVORAUSSETZUNG
Es soll eine Kombination mit einem KfW Wohnraumförderkredit erfolgen
- Vorhabenbeginn* nach Förderzusage
- Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Selbstgenutztes Wohneigentum
- Lage im Innenbereich der Gemeinde
- Wohnfläche 2-Personen-Haushalt: max. 115m²
- – je weiteres Haushaltsmitglied: 15m²
- Gesamtkostengrenze 2-Personen-Haushalt: max. 425.000€
- – je weiteres Haushaltsmitglied: 55.000€
- Selbstnutzung des Wohnraums für Dauer der Zweckbindung (25 Jahre)
- Finanzierung mit Eigenanteil von 15% der Gesamtkosten
- Finanzierung aus reinem Eigenkapital nicht möglich
- Einkommensgrenzen:
- Alleinstehend – 60.000€
- Lebenspartner/Ehegatten: 100.000
- Zuschlag pro minderjähriges Kind im Haushalt: 10.000€
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
SAB Förderergänzungsdarlehen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
- Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
- (Komplettierung der Gesamtfinanzierung)
- Höhe ist individuell vereinbar
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Finanzierung mit Eigenanteil (Höhe Eigenanteil wird individuell festgelegt)
- Inanspruchnahme einer Basisförderung der SAB
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
IB-Förderdarlehen (Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums)
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
- bis zu 100.000 Euro
- Einmaliger Zuschuss: 500 Euro
- Höhe möglicher Zuschüsse für Haushaltsangehörige zur Verbilligung der Zins- und Tilgungsleistung:
- für jedes Kind 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jeden Erwachsenen mit Behinderung 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jedes Kind mit Behinderung 1.600 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jedes Kind, das im Förderzeitraum geboren wird und bei Förderzusage nicht berücksichtigt wurde: einmalig 5.000 Euro Sondertilgung
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsberechtigung sofern, mind. 2 Haushaltsangehörige in Sachsen-Anhalt leben
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Einkommensgrenzen gem. §9 Abs. 2 WoFG dürfen im Gesamteinkommen um nicht mehr als 80% überschritten werden
- Wohnungsgröße entspricht Zweck und ist angemessen
- Finanzierung mit 10% Eigenanteil an Gesamtkosten, alternativ 5 % der Gesamtkosten als Eigenkapital und 5 % als
- Eigenleistung (insgesamt sind mind. 5% der förderfähigen Gesamtausgaben als liquide Mittel nachzuweisen)
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Bauvorhaben mit Einliegerwohnung nur förderfähig, sofern Einliegerwohnung durch Angehörige bewohnt
- Bauliche Anforderungen: Barrierefreier Zugang
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
ANWENDUNGSBEISPIEL
Kommunale
Förderprogramme
Wolfsburg
Wohnraumförderung
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Neubau
- Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Darlehen
Förderhöhe:
- junge Ehepaare gem. NWoFG: 20.000 €
- Familien mit 1 Kind (unter 18): 30.000 €
- Familien mit 2 Kindern (unter 18): 40.000 €
- Familien mit 3 Kindern (unter 18): 50.000 €
- Familien mit 4 und mehr Kindern (unter 18): 60.000 €
- für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung: +5.000 €
Erwerb Bestandsimmobilien erhöht Förderbetrag um 25%. Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 75.000 €.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsstellung vor Abschluss bindender Verträge
- Die Einkommensgrenze nach § 3 Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) darf um nicht mehr als 60 % überschritten werden.
- Die Tragbarkeit der Belastung muss sichergestellt sein.
- Die Wohnfläche muss angemessen sein (je nach Personenanzahl)
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Die Eigenleistung soll 15 % der Gesamtkosten betragen. (Die Nebenkosten müssen als Bargeld nachgewiesen werden)
- Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunf
* Vorhabenbeginn:
Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
MEHR INFORMATIONEN
Salzgitter
Familienfreundliche Baulandförderung
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Erwerb eines städtischen Grundstücks
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss
- Grundförderung: 2.000 €
- Kinderkomponente: Je zum Haushalt gehörendes Kind unter 18 Jahren: Abzug von 4 €/m² des Grundstückskaufpreises
- Einzelförderung auf Förderhöchstbetrag von 10.000 € begrenzt.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Grundstück ist im Besitz der Stadt Salzgitter
- Einhaltung der Familieneinkommensgrenze* von max. 80.000 €/Jahr
*Summe der positiven Einkünfte gemäß letztem Steuerbescheid. (Nachweise sind bei Kaufvertragsverhandlungen vorzulegen)
MEHR INFORMATIONEN
Wolfenbüttel
Kinder-Rabatt bei Grundstückserwerb
WAS WIRD GEFÖRDERT
- Erwerb eines städtischen Wohnbaugrundstücks
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss / Rabatt
- Je zum Haushalt gehörendes Kind* unter 18 Jahren: Abzug von 7,50 €/m² des Grundstückskaufpreises
- Einzelförderung auf Förderhöchstbetrag von 20.000 € begrenzt
*Berücksichtigt werden alle Kinder, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden, sofern Hauptwohnsitz auf Erwerbsgrundstück genommen wird.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Grundstück ist im Besitz der Stadt Wolfenbüttel
- Nachweis eines Kindergeldbezugs
- Selbstnutzung des Wohnbaugrundstücks
MEHR INFORMATIONEN
Braunschweig
Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien
Solarstromerzeugung und MieterstromWAS WIRD GEFÖRDERT?
- Installation steckerfertiger PV-Anlagen oder vertikaler PV-Anlagen
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss
- steckerfertige PV-Anlage (0,35 – 0,8 kVA): 200 €
- Bonus für steckerfertige PV-Anlage bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG: 150 €
- Stromerzeugende Fassade/Zäune (3 – 20 kWp): 200 €/kWp
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Beginn des Installationsvorhabens im Jahr der Antragsstellung*
- Liegenschaft im Stadtgebiet Braunschweig
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen an PV-Anlage gemäß Förderrichtlinie.
- Es gibt keine bereits bestehende PV-Anlage in der Liegenschaft
- Installation eines Neugeräts (gebrauchte bzw. überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende PV-Anlage ist nicht förderfähig).
- Umsetzung einer freiwilligen Maßnahme (Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen werden nicht gefördert).
- bei Stecker-PV-Anlagen: Die Anlage ist fest montiert.
- bei vertikaler PV-Anlage: Neigung von 70 Grad wird nicht unterschritten.
- Förderung ist mit Förderprogrammen der KfW oder vergleichbaren Produkten sowie mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.
*Vorhabenbeginn ist der Start der Bauarbeiten vor Ort.
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Langenhagen
SolarGrünDach
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Installation von fest installierten Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) bei gemeinsamer Neuerrichtung von Flachdächern als Gründach
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss
- SolarGrünDach mit PV: 200 EUR/kWp, max. 6.000 EUR (mindestens 2 kWp je Gebäude)
- SolarGrünDach mit Solarthermie: 40 EUR/m2, max. 6.000 EUR (je Gebäude, m2-Bezug: Kollektoraperturfläche)
- Bei Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) orientiert sich die Höhe des Zuschusses am möglichen Kumulierungshöchstsatz nach BEG.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsstellung vor Beauftragung einer Maßnahme
- Es handelt sich um ein Wohngebäude, das zum dauerhaften häuslichen Wohnen dient.
- Es ist kein Wohn-, Alten- oder Pflegeheim.
- Es handelt sich nicht um ein Ferienhaus bzw. -wohnung sowie ein Wochenendhaus.
- Umsetzung im Fördergebiet von proKlima: Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
- Ausführung von Fachbetrieben (Keine Eigenleistungen).
- Umsetzung einer freiwilligen Maßnahme (Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen werden nicht gefördert).
- Erfüllung der “Technischen Anforderungen” gemäß Förderrichtlinie
MEHR INFORMATIONEN
Langenhagen
SolarStromFassade
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Installation fassadenmontierter Solarstromanlagen
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss
- fassadenintegrierte PV-Module Zuschuss von 300,- €/kWp, maximal 9.000,- €
- für Standard-PV-Modulen vor der Fassade Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 3.000,- €
- Bei Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) orientiert sich die Höhe des Zuschusses am möglichen Kumulierungshöchstsatz nach BEG.
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsstellung vor Beauftragung einer Maßnahme
- Es handelt sich um ein Wohngebäude, das zum dauerhaften häuslichen Wohnen dient.
- Es ist kein Wohn-, Alten- oder Pflegeheim.
- Es handelt sich nicht um ein Ferienhaus bzw. -wohnung sowie ein Wochenendhaus.
- Umsetzung im Fördergebiet von proKlima: Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
- Ausführung von Fachbetrieben (Keine Eigenleistungen).
- Umsetzung einer freiwilligen Maßnahme (Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen bspw. im Rahmen der Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden nicht gefördert).
- Erfüllung der “Technischen Anforderungen” gemäß Förderrichtlinie
MEHR INFORMATIONEN
Potsdam
Richtlinie Klima – Erneuerbare Energien (4.4)
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Installation von Anlagen, die auf Basis von erneuerbaren Quellen, Energie erzeugen
WIE SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS?
Zuschuss
- PV-Anlagen:
- Stecker-Solar-Gerät (bis 0,6 kWp): 250 € pauschal (einschließlich des sog. “Wieland-Steckers“ oder vergleichbare Sicherungsstecker)
- Anlagen zur Dach- oder Fassadenmontage: 200 € je kWp, installierter Leistung
- Max. 1.200 € je Anlagenstandort/Objekt
- Luft- oder Erdwärmepumpe: 1.000 € pauschal je Objekt
- Stromspeicher: 1.000 € pauschal je Objekt
FÖRDERVORAUSSETZUNG
- Antragsstellung im Jahr der Umsetzung einer Maßnahme
- Energieberatung vor Umsetzung der Maßnahme
- Installation eines Neugeräts
- Nutzung von Ökostrom (für Luft-/Erdwärmepumpe und Stromspeicher verpflichtend).
- Ausführung von Fachbetrieben (Ausnahme: Stecker-Solar-Geräte).
- PV-Anlage: Weitestgehende Verschattungsfreiheit, Anlagenstandort ist das Baugrundstück, keine Anwendung bei Passivhäusern Plus/Premium sowie E40-Plus-Häusern, Einhaltung technischer Anforderungen gemäß VDE-Normen
- Luft-/Erdwärmepumpe: Nutzung in Wohngebäuden
- Stromspeicher: Dauerhafte Kopplung mit öffentlichem Stromnetz und PV-Anlage, Eigenverbrauchsanteil und Autarkiegrad von 50%, Einhaltung technischer Vorgaben gemäß der zugrundeliegenden Klimaschutzförderrichtlinie.
MEHR INFORMATIONEN
Hinweis
In unserer Übersicht zu kommunalen Förderprogrammen haben wir ausschließlich Förderungen an unseren Geschäftsstellen-Standorten benannt. Da wir Ihren Bauwunsch über unsere Geschäftsstellen-Standorte hinaus erfüllen, können weitere kommunale Förderangebote an Ihrem gewünschten Bauort bestehen. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, das Förderangebot online zu prüfen oder sich diesbezüglich direkt an uns oder an die Gemeinde zu wenden!